Max hat, irgendwo jenseits der dreihundertsten Bewerbung geschafft, einige Vorstellungstermine zu ergattern. Bremen, Hannover, Bonn, eine Stadt in der Schweiz, ein Dorf in Osten, irgendwas in der Österreichischen Provinz. Kein Problem für Max, denn er ist ja flexibel. Und die Fahrtkosten werden vom JobCenter übernommen.
Max rechnet. Die Fahrtkosten für Bahntickets betragen über 1048 Euro. Mit einer BahnCard-50 für 206 Euro ließen sich die Kosten halbieren. Wenn man also 206 Euro investiert, bekommt man 748 Euro raus. Oder anders:
Fahrtkosten ohne BahnCard = 1048 Euro
Fahrtkosten mit BahnCard = 542 (Tickets) + 206 (BahnCard)= 748 Euro
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Ersparnis 300 Euro
Ein gutes Geschäft. Und wenn weitere Vorstellungsgespräche dazu kommen, wird es noch besser. Also trägt Max dem JobCenter seine Rechnung vor, schlägt vor, eine BahnCard anzuschaffen. Die Antwort ist... erstaunlich. Man schreibt ihm: „Kosten für eine BahnCard können leider nicht übernommen werden, da diese ja auch privaten Zwecken dient.“
Max versteht: Der Staat verzichtet auf eine mögliche Einsparung, wenn ein Unterschichtler davon mit profitieren könnte.